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Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Unternehmer, die sich in Sachen Lohnsteuer in manchen Fällen nicht sicher sind, wie vorzugehen ist, haben das gesetzlich verankerte Recht, Anfragen an das zuständige Finanzamt stellen.
Viele Unternehmer müssen derzeit zu Hause arbeiten. Um die dadurch gestiegenen Kosten (Strom, Gas etc.) ein wenig abzufedern, wurde ab 2022 die Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige eingeführt.
Die HRM-Experts Group ist ein Zusammenschluss von Unternehmer:innen, die für oberösterreichische Firmen beratend durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte im Bereich Führungs- und Personalentwicklung tätig sind.
Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.09.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, ist ab 2022 wieder die sogenannte Anspruchsverzinsung zu beachten.