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Aus lohnsteuerlicher Sicht besteht kein Unterschied zwischen Homeoffice und Dienstnehmer, die im Betrieb arbeiten. Arbeitet man ausschließlich im Homeoffice in einem Bundesland, das sich von der Arbeitsstätte unterscheidet (z.B. Homeoffice in Wien und Betrieb in Steiermark), so ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht die Landesstelle des Homeoffice befindlichen Ortes der ÖGK (hier: Wien) „zuständig“.
Werden Gegenstände an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung endet.
Das Auto hatte seit Beginn der Corona-Pandemie Pause, Dienstreisen wurden durch Online-Veranstaltungen ersetzt und somit rückte auch die geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs in den Hintergrund. Doch die Motoren werden nun wieder gestartet und es gibt einiges zu berücksichtigen, wenn Sie Ihren PKW betrieblich nutzen und abschreiben wollen.
Viele Unternehmen investieren in Digitalisierungsvorhaben, die zur Erhöhung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Schwerpunkte dabei sind digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung oder intelligentes Datenmanagement.